Germania: zeitlich befristete Überlassung von Softwarelizenzen (Miete) des Herstellers VMware (Broadcom)
Data licitatiei 20.11.2024
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Valoare estimata : 0
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Tip anunt:
UE
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ID: 8929045
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Data publicarii :
04.11.2024
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Tara/Judet:
GE |
Descriere scurta:
Germania: zeitlich befristete Überlassung von Softwarelizenzen (Miete) des Herstellers VMware (Broadcom)
Coduri CPV:
48000000-8 - Pachete software şi sisteme informatice
72260000-5 - Servicii de software
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Textul licitației
- 0019 Lizenzierung VMwareTip de procedură: DeschisăProcedura este accelerată: daJustificarea procedurii accelerate: Mit § 15 Abs. 3 VgV muss nicht notwendigerweise eine extreme Dringlichkeit vorliegen. Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber die Ereignisse, die zur Dringlichkeit der Beschaffung geführt haben, nicht vorhersehen konnte oder gar selbst verschuldet hat. Hat ein Auftraggeber allerdings seit geraumer Zeit auf eine entsprechende Auftragsvergabe hingearbeitet und war er aus äußeren Gründen an einer früheren Bekanntmachung des Wettbewerbs gehindert, können solche Umstände eine Fristverkürzung um das erforderliche Maß rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Verfahren strebt die Auftraggeberin die zeitliche befristete Lizensierung von Software (VMWare) an. Während sich der Abschluss eines entsprechenden Vertrages aufgrund nicht vorhersehbarer äußerer Umstände (z.B. umfassende Änd