Germania: Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des Softwaremanagements 2024-57
Data licitatiei 28.11.2024
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Valoare estimata : 1 EUR
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Tip anunt:
UE
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ID: 8916352
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Data publicarii :
30.10.2024
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Tara/Judet:
GE |
Descriere scurta:
Germania: Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des Softwaremanagements 2024-57
Coduri CPV:
72000000-5 - Servicii IT: consultanţă, dezvoltare de software, internet şi asistenţă
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Textul licitației
g der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (3) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksa